Dagegen klagte der Vermieter.
Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch die Begründung des Unternehmens zurückgewiesen und festgestellt, dass „die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts dadurch nicht beeinträchtigt wurde, dass sich der Kläger nackt im Hof sonnte“.
Eine „unzulässige, bewusst missbräuchliche Beeinflussung des Grundstücks“ könne sie nicht erkennen, hieß es in einer Stellungnahme.
Richter entschieden über eine Berufung gegen eine Entscheidung der unteren Instanz, die zugunsten des Vermieters ausfiel, und der Mieter hatte insgesamt nur begrenzten Erfolg
Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch die Begründung des Unternehmens zurückgewiesen und festgestellt, dass „die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts dadurch nicht beeinträchtigt wurde, dass sich der Kläger nackt im Hof sonnte".
Eine „unzulässige, bewusst missbräuchliche Beeinflussung des Grundstücks" könne sie nicht erkennen, hieß es in einer Stellungnahme.
Richter entschieden über eine Berufung gegen eine Entscheidung der unteren Instanz, die zugunsten des Vermieters ausfiel, und der Mieter hatte insgesamt nur begrenzten Erfolg. Das Unternehmen hielt die Miete ein, weil es unter anderem Einwände gegen das nackte Sonnenbaden des Vermieters hatte. Wir verwenden Google reCaptcha zum Schutz unserer Website und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.
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Außerdem habe der Mieter nicht nachgewiesen, dass er unbekleidet die Treppe zum Hof genommen habe. Sie stellten fest, dass der Mieter nur wegen Baulärms in der Nachbarschaft Anspruch auf Mietminderung für drei Monate hatte.
Das Sonnenbad des Vermieters sei vom angemieteten Büro aus nur weit aus dem Fenster zu sehen, so das Gericht.
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Datenschutzhinweis: Newsletter können Informationen über Wohltätigkeitsorganisationen, Online-Anzeigen und von Dritten finanzierte Inhalte enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass ein Vermieter, der sich nackt im Innenhof seines Gebäudes sonnt, kein Grund für seine Mieter war, ihre Mietzahlungen zu kürzen.
Der Fall betraf ein Gebäude in einem gehobenen Frankfurter Wohnviertel, das eine von einem Personalunternehmen angemietete Büroetage umfasste Nackter Vermieter keine Entschuldigung für Mietzurückhaltung, urteilt deutsches Gericht | Deutschland
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